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   OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16   

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https://dejure.org/2016,30662
OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16 (https://dejure.org/2016,30662)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.2016 - 2 U 57/16 (https://dejure.org/2016,30662)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 2016 - 2 U 57/16 (https://dejure.org/2016,30662)
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Volltextveröffentlichung

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Abmahnung gegen hagebau

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hagen, 10.07.2015 - 23 O 25/15

    200 Abmahnungen bei 6.000 EUR Gewinn = Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Wegen der Werbung für Briefkästen und Zeitungsrollen mit den Formulierungen umweltfreundlich produziert, umweltfreundlich produziert - lösungsmittelfrei und geprüfte Qualität nahm die Klägerin die Streithelferin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Hagen auf Unterlassung in Anspruch (Az. 23 O 25/15).

    Wir schlagen daher vor und raten dringendst an, um völlig unnötige Weiterungen im Verhältnis zwischen ihrer Mandantin und den von uns Vertretenen zu vermeiden, dass Sie den rechtskräftigen Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens ,,ProVima" vs. ,,Burg-Wächter vor dem Landgericht Hagen zu dem Aktenzeichen 23 O 25/15 abwarten.

    Das LG Hagen hat hierzu in seinem Urteil vom 10.07.2015 (Az. 23 O 25/15) ausgeführt, dass sich der Nachsatz zwar als konkrete Ergänzung der Umweltfreundlichkeit verstehe.

  • LG Neuruppin, 24.09.2015 - 5 O 66/15

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Die Klägerin/Berufungsklägerin beantragt: das Urteil des LG Rottweil 5 O 66/15 KfH abzuändern und die Beklagten zu verurteilen:.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 05.02.2016 zum Aktenzeichen 5 O 66/15 KfH wird zurückgewiesen,.

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Sie muss daher bereits in der Blickfangwerbung über die in Frage stehenden Eigenschaften eindeutig aufklären (vgl. BGHZ 105, 277, 281 - Umweltengel).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Die Situation sei die gleiche wie bei einem gleichzeitigen Vorgehen im Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung (BGH GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung), da die abgemahnten Kunden der Streithelferin Regressansprüche gegen die Streithelferin hätten.
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Die Klägerin habe auch nicht diesbezüglich aus dem Verfügungsurteil des LG Hagen vom 10.07.2015 vollstreckt, obwohl es anerkannte Rechtsprechung sei, dass die Verpflichtung zur Unterlassung auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasse, wovon gerade auch Rückrufaktionen mitumfasst seien (BGH GRUR 2016, 720,723 - Hot Sox).
  • LG München II, 25.02.2016 - 2 HKO 3883/15

    Feststellung des Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG bei Massenabmahnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16
    Bei den 11 Beklagten im Verfahren des LG München ll (2 HK O 3883/15) habe der Klägervertreter selbst vor Versendung der Abmahnungen telefonisch recherchiert.
  • OLG Celle, 08.12.2016 - 13 U 72/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens wegen Wettbewerbsverletzungen

    Dass das Schreiben der Klägerin nicht so zu verstehen war, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Klägerin auf die erbetene Weiterleitung an die einzelnen Gesellschafter keinen Einfluss hatte und sie deshalb auch nicht wissen konnte, ob eine Weiterleitung erfolgen würde (so auch OLG Stuttgart, Urteile vom 1. September 2016 - 2 U 24/16 und 2 U 57/16 = Anlagen FN 262 und 263; OLG München, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 29 U 1152/16 = Anlage FN 313).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2017 - 2 U 2/17

    Werbung mit "Umweltfreundlich produziert"

    Soweit der Senat in zwei parallelen Rechtsstreiten (Az. 2 U 24/16 und Az. 2 U 57/16) einen Rechtsmissbrauch verneint habe, sei zu beachten, dass sich der vorliegend zur Entscheidung anstehende Sachverhalt von dem in den genannten Rechtsstreiten unterscheide:.

    Nachdem der Senat am 01.09.2016 in den Parallelverfahren 2 U 24/16 und 2 U 57/16 zugunsten der Klägerin entschieden hatte, forderte der Klägervertreter die Beklagte mit Schreiben vom 05.09.2016 auf, hinsichtlich der im OLG-Bezirk Stuttgart noch vakanten Gesellschafter eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die entstandenen Abmahnkosten auszugleichen (Anlage FN 270a, Anlagenband I).

  • OLG München, 27.10.2016 - 29 U 1152/16

    Rechtsmissbrauch bei Mehrfachabmahnung

    a) Die Werbung mit der Aussage "umweltfreundlich produziert" ist irreführend, da offen bleibt, in Bezug auf welchen konkreten Aspekt des Produktionsprozesses eine Umweltfreundlichkeit vorliegen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.09.2016, Az. 2 U 57/16).
  • OLG München, 27.10.2016 - 29 U 910/16

    Rechtsmissbrauch bei Mehrfachabmahnung

    a) Die Werbung mit der Aussage "umweltfreundlich produziert" ist irreführend, da offen bleibt, in Bezug auf welchen konkreten Aspekt des Produktionsprozesses eine Umweltfreundlichkeit vorliegen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.09.2016, Az. 2 U 57/16, Anlage FN 263).
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